Alkohol im Strassenverkehr - Unfallzahlen beim Langsamverkehr steigen
VON Polizei.news Redaktion #Schweizweit Aargau Alkohol & Drogen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden polizei.news Polizeinews Prävention Schaffhausen Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Stadt Aarau Stadt Affoltern am Albis Stadt Baden Stadt Basel Stadt Bern Stadt Biel Stadt Chur Stadt Dübendorf Stadt Frauenfeld Stadt Genf Stadt Glarus Stadt Kriens Stadt Lugano Stadt Luzern Stadt Olten Stadt Rapperswil-Jona Stadt Rüti Stadt Schaffhausen Stadt Solothurn Stadt St.Gallen Stadt Thun Stadt Uster Stadt Wetzikon Stadt Wil Stadt Winterthur Stadt Zofingen Stadt Zug Stadt Zürich Tessin Thurgau Uri Verkehr & Katastrophen Waadt Wallis Zug Zürich
2022 sind auf Schweizer Strassen 547 Personen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen schwer oder tödlich verletzt worden.
Obwohl die aktuellen Zahlen ungefähr auf dem Niveau von vor zehn Jahren liegen, ist die Zahl der alkoholbedingten Unfälle mit E-Bikes, Velos und E-Trottinetten in diesem Zeitraum gestiegen. Kurz vor den Feiertagen weist die BFU darauf hin, dass unabhängig vom Verkehrsmittel bereits geringe Mengen Alkohol das Unfallrisiko erhöhen.
Im vergangenen Jahr starben in der Schweiz 37 Personen bei Verkehrsunfällen, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren; 510 Personen wurden schwer verletzt. Nach einem Rückgang zwischen 2013 und 2017 steigt die Zahl der schweren Personenschäden derzeit wieder an und liegt 2022 auf dem Niveau von vor zehn Jahren.
Am stärksten von alkoholbedingten Unfällen betroffen sind nach wie vor Personen im Auto (166 Schwerverletzte und Getötete) und Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer (102), am wenigsten Fussgängerinnen und Fussgänger (38). Während die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten in diesen Kategorien in den letzten zehn Jahren zurückgegangen ist, sind die Lenkenden von E-Bikes (78) und E-Trottinetten (39) immer häufiger in schwere Alkoholunfälle verwickelt.
Promillegrenze gilt auch für elektrische Fahrzeuge
„Offenbar wird das Risiko des Fahrens unter Alkoholeinfluss von vielen Velo-, E-Bike- und E-Trottinett-Lenkenden unterschätzt“, erklärt Christoph Jöhr, Leiter Verkehrsverhalten bei der BFU. Bereits geringe Mengen Alkohol reichen aus, um die Fahrfähigkeit zu beeinträchtigen, und zwar unabhängig vom Fortbewegungsmittel. Darauf weist die BFU auch in ihrer aktuellen Kampagne hin.
Im Winter sei besondere Vorsicht geboten, so Jöhr: „Auf schnee- oder eisbedeckten Strassen kann es auf dem Velo, E-Bike und E-Trottinett bereits nüchtern zu heiklen Situationen kommen.“ Er erinnert daran, dass die Alkoholgrenze von 0,5 ‰ für alle Fahrzeuge im Strassenverkehr gilt – auch auf dem E-Trottinett, auf dem Velo und dem E-Bike.
Sicher und gesund nach Hause kommen
- Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
- Mit dem Fahrzeug unterwegs und trotzdem getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen
- Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin, der Fahrer nicht trinkt.
- An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithalten.
Quelle: BFU
Titelbild: Symbolbild © BFU