Betrug: Phishing-Mail – Flugverspätungskompensation
VON Polizei.news Redaktion #Schweizweit Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Betrug Freiburg Genf Glarus Graubünden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden polizei.news Polizeinews Prävention Schaffhausen Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Stadt Aarau Stadt Affoltern am Albis Stadt Baden Stadt Basel Stadt Bern Stadt Biel Stadt Chur Stadt Dübendorf Stadt Frauenfeld Stadt Genf Stadt Glarus Stadt Kriens Stadt Lugano Stadt Luzern Stadt Olten Stadt Rapperswil-Jona Stadt Rüti Stadt Schaffhausen Stadt Solothurn Stadt St.Gallen Stadt Thun Stadt Uster Stadt Wetzikon Stadt Wil Stadt Winterthur Stadt Zofingen Stadt Zug Stadt Zürich Tessin Thurgau Uri Verbrechen Waadt Wallis Zug Zürich
Die Cyberkriminellen verschicken E-Mails im Namen der Fluggesellschaft TAP Air Portugal und behaupten, dass ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung wegen Flugverspätung besteht.
Neben persönlichen Daten haben es die Betrüger vor allem auf Kreditkartendaten abgesehen.
Die Betrugsmasche
Die betrügerischen Nachrichten locken mit einer angeblichen Flugverspätungskompensation, die aufgrund einer Verzögerung beim letzten Flug entrichtet werden soll. Um den Entschädigungsprozess zu initiieren, wird behauptet, dass ein Formular ausgefüllt werden muss, das sich hinter dem beigefügten Link verbirgt. Um den Druck auf potenzielle Opfer zu erhöhen, wird eine Frist von 48 Stunden gesetzt.
Die gefälschte Website führt die Opfer durch eine vermeintliche Registrierung für die Rückerstattung, wobei persönliche Informationen sowie Kreditkartendaten abgegriffen werden.
Nach der Verwendung der Kreditkartendaten versuchen die Betrüger den vom Finanzinstitut erhaltenen Sicherheitscode zu ergattern, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu umgehen.
Fake-Website
Was muss ich tun
- Ignorieren Sie das E-Mail.
- Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS, etc. oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können. Greifen Sie nur über die offiziellen Websites auf die entsprechende Login-Funktion zu.
- Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
Ich habe meine Daten preisgegeben
- Informieren Sie umgehend Ihr Kreditkarten-/Finanzinstitut und lassen Sie die involvierten Zugangsdaten und Kreditkarte sperren.
- Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.
Quelle: cybercrimepolice.ch
Titelbild: Symbolbild © Gary Glaser – shutterstock.com