Kanton Thurgau: Totalrevision des Verwaltungsstrafrechts

Der Regierungsrat ist mit der Totalrevision des Verwaltungsstrafrechts einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

Mit der Revision soll das Verwaltungsstrafrecht, insbesondere das Verwaltungsstrafverfahren, modernisiert werden, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen, die sich seit der Verabschiedung des geltenden Gesetzes im Jahr 1974 im Strafverfahren vollzogen haben.

Hauptziel der Revision ist es, die Rechte der Beschuldigten zu garantieren und den Verwaltungsstrafverfolgungsbehörden moderne und effiziente Verfahrensinstrumente in die Hand zu geben.

Um das zu erreichen, schlägt die Revision eine grundsätzliche Angleichung an die Strafprozessordnung vor. Präzisere, den heutigen Realitäten und Bedürfnissen angepasste Bestimmungen sollen sicherstellen, dass im Verwaltungsstrafrecht die gleichen Verteidigungsrechte gewährt werden wie im ordentlichen Strafrecht.

Abweichende Regelungen sind nur insoweit vorgesehen, als es die Besonderheiten der Verwaltungsstrafrechtspflege erfordern.

 

Quelle: Kanton Thurgau
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