Kanton Glarus: GPK-Bericht und Stellungnahme des Regierungsrates liegen vor

Die Geschäftsprüfungskommission des Glarner Landrates hat die Arbeitsorganisation, die Fallbearbeitung und die Mitarbeiterführung in der Glarner Staats- und Jugendanwaltschaft untersucht.

Der Abschlussbericht der Sonderprüfung sowie die Stellungnahme des Regierungsrates dazu liegen nun vor.

Der Glarner Landrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2023 die Geschäftsprüfungskommission (GPK) damit beauftragt, eine ausserordentliche Sonderprüfung über die Arbeitsorganisation, die Fallbearbeitung sowie die Mitarbeiterführung der Staats- und Jugendanwaltschaft durchzuführen. Der Antrag dazu wurde im Rahmen der Beratung des Tätigkeitsberichts 2022 gestellt.

Die GPK hat die Sonderprüfung im Juni 2024 abgeschlossen und einen entsprechenden Bericht verfasst. Der Regierungsrat hat diesen an seiner Sitzung vom 4. Juli 2024 zur Kenntnis genommen und eine Stellungnahme verabschiedet. Beide Dokumente – der Bericht der GPK und die Stellungnahme des Regierungsrates – werden dem Landrat vorgelegt. Sie sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus

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