Naturereignis Wagenrunse in Schwanden GL - Unterstützung durch Kanton und Bund
VON Polizei.news Redaktion Glarus polizei.news Schweiz
Der Bund und der Kanton Glarus unterstützen die Ereignisbewältigung der Rutschung Wagenrunse in Schwanden fachlich und finanziell.
Der Kanton bedankt sich für den grossen Einsatz der Gemeinde Glarus Süd zur Bewältigung dieses ausserordentlichen Naturgefahrenereignisses.
Der Vorsteher des Departements Bau und Umwelt, Regierungsrat Thomas Tschudi, hat die Baustelle der Rutschung Wagenrunse in Schwanden anlässlich des Jahrestages dieses Grossereignisses erneut besucht. Bei einem Rundgang durch die Baustelle wurde er durch den Gemeinderat und Leiter des Steuerungsausschusses, Markus Marti, über den Stand der Arbeiten informiert. Thomas Tschudi betonte dabei, dass beim Schutz vor Naturgefahren die Vermeidung von Personenschäden oberste Priorität hat. Die Gemeinde Glarus Süd hat dazu seit dem ersten Rutschereignis in der Wagenrunse im Dezember 2020 grosse Anstrengungen unternommen. Dank ihrem konsequenten Vorgehen sind bis dato keine Personenschäden zu vermelden. Regierungsrat Tschudi dankte der Gemeinde Glarus Süd im Namen des Regierungsrates für ihren grossen und wertvollen Einsatz. Er wies darauf hin, dass der Kanton und der Bund die Gemeinde Glarus Süd seit dem Jahr 2021 fachlich und finanziell mit bisher 11,1 Millionen Franken unterstützt haben.
Schutzbautenprojekt 1 – 2021 bis 2022
Im Dezember 2020 liess eine spontane Rutschung die Niederentalstrasse auf einer Länge von rund 60 Metern absacken. Die Strasse war nicht mehr befahrbar. Die Rutschung dehnte sich in den nachfolgenden Wochen weiter aus. Die Gemeinde Glarus Süd führte in der Folge umfangreiche Sicherungsmassnahmen durch. Die Dimensionierung der Massnahmen erfolgte gestützt auf den damaligen hydrogeologischen und geotechnischen Kenntnisstand sowie die damalige Gefahreneinschätzung. Die Sicherungsmassnahmen wurden durch die kantonale Abteilung Wald und Naturgefahren begleitet und durch Kanton und Bund mit 2 Millionen Franken unterstützt.
Sofortmassnahmen 2023 bis 2024
Am 29. August 2023 erfolgte die grosse Rutschung bis ins Siedlungsgebiet von Schwanden, gefolgt von zahlreichen Murgängen. Über 100 Bewohner und Bewohnerinnen wurden evakuiert. Verschiedene Sofortmassnahmen wurden ausgeführt und die Überwachungsmassnahmen des Rutschhanges ausgeweitet. Die Murgänge vom 22. Dezember 2023 trafen weitere bewohnte Liegenschaften mit Wasser und Schlamm. Um Folgeschäden zu vermeiden, wurden die Strassen und Gebäude schnellstmöglich geräumt. Aufgrund der dünnflüssigen Konsistenz des Murgangmaterials, das einen Transport auf öffentlichen Strassen nicht zuliess, wurde das Material in unmittelbarer Nähe zur Rutschung Wagenrunse abgelagert. Mit den in den Jahren 2023 und 2024 getätigten Sofortmassnahmen konnten Personenschäden, Folgeschäden an den Gebäuden und Infrastrukturen sowie Umweltschäden verhindert werden. Die Sofortmassnahmen wurden durch den Kanton und den Bund mit 2,7 Millionen Franken unterstützt.
Schutzbautenprojekt 2 – 2024-2025
Die Ereignisse vom Dezember 2023 haben gezeigt, dass für einen langfristigen Schutz vor der Rutschung Wagenrunse Schutzbauten erforderlich sind. Ein Variantenstudium hat verschiedene Massnahmen zum Schutz des Siedlungsgebietes geprüft. Der Bau eines Schutzdammes resultierte als wirkungsvollste und beste Massnahme. Ein bei den kantonalen Fachstellen durchgeführtes Prüfverfahren hat dies bestätigt. Ein Schutzdamm stellt sicher, dass keine weiteren Rutschungen und Murgänge in die angrenzenden, bewohnten Gebiete fliessen. Er gewährleistet einen ausreichenden Schutz und die Risiken durch Naturgefahren im Siedlungsgebiet werden auf ein tragbares Mass reduziert. Zudem ist er technisch gut realisierbar und befindet sich bereits in der Umsetzung. Die Räumung, der Abbruch der Liegenschaften, der Bau des Schutzdammes und die Wiederinstandstellung des durch die Bauarbeiten beanspruchten Geländes werden durch den Kanton und den Bund mit 6,4 Millionen Franken unterstützt.
Umsiedlungsprojekt 2024 bis 2026
Gemäss eidgenössischer Waldverordnung kann eine Verlegung von Bauten und Anlagen an sichere Orte mit Beiträgen unterstützt werden. Mit Beiträgen unterstützt wird der Erwerb von Ersatzland, die Erschliessung des Ersatzlandes mit Zugangswegen und Werkleitungen sowie die Planungskosten. Der Kanton und der Bund werden sich deshalb ebenfalls mit 80 Prozent am Umsiedlungsprojekt der Gemeinde Glarus Süd beteiligen. Die Verteilung der Beiträge auf die Betroffenen erfolgt durch die Gemeinde Glarus Süd. Die Kosten des Umsiedlungsprojektes sind noch nicht bekannt.
Quelle: Kanton Glarus
Bildquelle: Kanton Glarus