Alkoholisierter 17-Jähriger gerät mit Töff auf Gegenfahrbahn und kollidiert mit Auto

(Pratval GR). Am Sonntagmorgen hat sich in Pratval ein Unfall zwischen einem Personenwagen und einem Motorrad ereignet.

Der Motorradlenker war alkoholisiert unterwegs.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Sonntag gegen 06.10 Uhr
  • Lenker: 17-jähriger Motorradfahrer
  • Unfall: Töff geriet in einer Linkskurve auf die Gegenfahrbahn
  • Kollision: mit einem korrekt entgegenkommenden Personenwagen
  • Alkohol: Atemalkoholtest fiel positiv aus
  • Massnahme: Lernfahrausweis auf der Stelle abgenommen
  • Folge: Kantonspolizei Graubünden klärt die Unfallursache ab

Töff gerät in Linkskurve auf die Gegenfahrbahn

Ein 17-jähriger Motorradfahrer fuhr am Sonntag gegen 06.10 Uhr von Sils kommend über die Domleschgerstrasse in Richtung Pratval.

Dorfeingangs geriet der Töfflenker in einer unübersichtlichen Linkskurve auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem korrekt entgegenkommenden Personenwagen.

Atemalkoholtest fällt positiv aus

Bei der anschliessenden Unfallaufnahme durch die Polizei stellte sich heraus, dass der Motorradlenker alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest fiel positiv aus. Der Lernfahrausweis wurde ihm zuhanden des Strassenverkehrsamtes auf der Stelle abgenommen.

Bei der Kollision wurde niemand verletzt.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Die Kantonspolizei Graubünden klärt die Unfallursache ab.


Polizei.news informiert

⚖️ Lernfahrausweis: Beim Alkohol gilt praktisch Nulltoleranz

Für Lernfahrer gelten in der Schweiz deutlich strengere Alkoholgrenzen als für die meisten übrigen Fahrzeuglenker. Bereits ab 0,05 mg/l Atemalkohol beziehungsweise 0,1 Promille Blutalkohol gilt das Fahren als unter Alkoholeinfluss.

Damit gilt für Personen mit Lernfahrausweis faktisch Nulltoleranz. Schon sehr geringe Alkoholmengen können deshalb rechtliche und administrative Folgen haben.

Die Polizei kann die Weiterfahrt verhindern und je nach Umständen den Lernfahrausweis vorläufig abnehmen. Welche definitive Massnahme verfügt wird, entscheidet anschliessend die zuständige Administrativbehörde.

Im vorliegenden Fall nennt die Polizei keinen konkreten Messwert. Fest steht lediglich, dass der Atemalkoholtest positiv ausfiel und der Lernfahrausweis auf der Stelle abgenommen wurde.


 

Quelle: Kantonspolizei Graubünden / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden

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