Kind nicht zur Mutter zurückgebracht: Polizei findet Vater (33) und zweijährigen Sohn tot

(Wattwil SG). Am Dienstagabend (03.11.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen in einer Liegenschaft in Wattwil einen Mann und ein Kleinkind tot aufgefunden.

Vorgängig war in der Stadt St.Gallen eine Anzeige eingegangen, wonach der getrenntlebende Vater das Kind nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht hatte. Die Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die Ermittlungen zu den Umständen der Tat aufgenommen. Es wird von einem erweiterten Suizid ausgegangen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Zwei Todesopfer nach einer mutmasslichen Gewalttat.
  • Ort: Beherbergungsbetrieb in Wattwil, Kanton St.Gallen.
  • Datum: Dienstag, 3. November 2026.
  • Zeitpunkt: Auffinden am späten Abend.
  • Todesopfer: Ein 33-jähriger Mann und sein zweieinhalbjähriger Sohn.
  • Nationalität: Beide kroatische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen.
  • Vorgeschichte: Anzeige wegen nicht erfolgter Rückgabe des Kindes an die Mutter.
  • Erste Ermittlungen: Stadtpolizei und Kantonspolizei St.Gallen führten umfangreiche Abklärungen durch.
  • Vermuteter Tathergang: Die Polizei geht von einem erweiterten Suizid aus.
  • Ermittlungsleitung: Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen.
  • Einsatzkräfte: Kantonspolizei, Stadtpolizei, Rechtsmedizin und Staatsanwaltschaft.

Am Dienstagmorgen ging bei der Stadtpolizei St.Gallen eine Anzeige ein, wonach der getrenntlebende Vater sein Kind nicht wie vereinbart der Mutter zurückbrachte. Nach umfangreichen Abklärungen durch die Stadtpolizei und die Kantonspolizei St.Gallen hat die Kantonspolizei St.Gallen am späten Abend in einem Beherbergungsbetrieb in Wattwil den Mann und das Kleinkind tot aufgefunden.

Die Umstände beim Auffinden deuten darauf hin, dass der Vater das Kind mit einer Faustfeuerwaffe tötete und sich damit anschliessend selber das Leben nahm. Bei den Verstorbenen handelt es sich um einen 33-jährigen Mann und einen zweieinhalbjährigen Jungen. Beide sind kroatische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die Ermittlungen zu den genauen Tatumständen aufgenommen.

Im Einsatz standen mehrere Patrouillen und Fachspezialisten der Kantonspolizei St.Gallen, die Stadtpolizei St.Gallen, das Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen sowie die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Hilfe in Krisensituationen

Hilfe in schweren Lebenssituationen: Diese Anlaufstellen unterstützen Menschen in der Schweiz

Persönliche Krisen, familiäre Konflikte, Gewalt und psychische Belastungen können Menschen in sehr schwierige Situationen bringen. In der Schweiz bestehen verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote, die Betroffene und Angehörige unterstützen. Viele davon sind rund um die Uhr erreichbar. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Entlastung zu finden, Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und bei Bedarf professionelle Unterstützung zu organisieren.

1. Die Dargebotene Hand: Ein offenes Ohr unter 143

Die Dargebotene Hand ist in der ganzen Schweiz unter der Telefonnummer 143 erreichbar – an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr. Das Angebot richtet sich an Menschen, die jemanden zum Reden brauchen, sich einsam fühlen oder unter seelischen Belastungen leiden. Die Gespräche werden vertraulich und auf Wunsch anonym geführt. Neben der telefonischen Beratung stehen auch Angebote per Chat und E-Mail zur Verfügung. Für das Gespräch ist weder eine ärztliche Diagnose noch eine bestimmte Krisensituation erforderlich. Je nach Telefonanbieter können Verbindungsgebühren anfallen.

2. Opferhilfe Schweiz: Kostenlose Unterstützung unter 142

Seit dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz über die Telefonnummer 142 rund um die Uhr erreichbar. Das Angebot richtet sich an Menschen, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben, sowie an ihre Angehörigen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Fachpersonen informieren über Rechte und Hilfsmöglichkeiten, vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Beratungsstellen und unterstützen bei der Organisation weiterer Hilfe. Die Opferhilfe kann auch ohne vorherige Strafanzeige kontaktiert werden. Bei unmittelbarer Gefahr ist hingegen die Polizei über 117 zu alarmieren.

3. Pro Juventute: Beratung für Kinder und Jugendliche unter 147

Kinder und Jugendliche können sich in schwierigen Lebenssituationen an die Beratung + Hilfe 147 von Pro Juventute wenden. Das Angebot ist kostenlos und vertraulich. Fachpersonen sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Zusätzlich bestehen Möglichkeiten zur schriftlichen Kontaktaufnahme. Themen können beispielsweise familiäre Konflikte, Angst, Gewalt, psychische Belastungen oder Schwierigkeiten in der Schule sein. Auch junge Menschen, die sich um eine Freundin oder einen Freund sorgen, können sich beraten lassen.

4. Wenn Angehörige oder Freunde Unterstützung brauchen

Wer bemerkt, dass eine nahestehende Person stark belastet ist, kann das Gespräch suchen und aufmerksam zuhören. Hilfreich sind offene Fragen, eine ruhige Gesprächsatmosphäre und das Angebot, gemeinsam professionelle Unterstützung zu organisieren. Belastende Aussagen oder Hinweise auf eine mögliche Selbstgefährdung sollten ernst genommen werden. Betroffene müssen nicht alle Probleme allein bewältigen. Hausärztinnen, Hausärzte, psychologische Fachpersonen und spezialisierte Beratungsstellen können weitere Unterstützung bieten.

5. Bei familiären Konflikten frühzeitig Beratung suchen

Anhaltende Konflikte innerhalb einer Familie können für Erwachsene und Kinder belastend sein. Familienberatungsstellen, Erziehungsberatungen und weitere Fachstellen bieten Unterstützung bei schwierigen familiären Situationen. Sie können helfen, Kommunikationsprobleme zu besprechen, geeignete Hilfsangebote zu finden und die Bedürfnisse von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Bei Gewalt oder Bedrohungen sollten Betroffene nicht allein versuchen, eine gefährliche Situation zu lösen, sondern sich an die Polizei oder eine geeignete Schutz- und Beratungsstelle wenden.

6. Bei akuter Gefahr gelten die Notrufnummern 117 und 144

Besteht eine unmittelbare Gefahr für das eigene Leben oder das Leben anderer Menschen, ist rasches Handeln erforderlich. Die Polizei ist in der Schweiz unter 117 erreichbar, der medizinische Rettungsdienst unter 144. Auch über die europäische Notrufnummer 112 kann Hilfe angefordert werden. Wer sich selbst oder eine andere Person in akuter Gefahr sieht, sollte unverzüglich professionelle Hilfe einschalten. Beratungsangebote können eine wichtige Ergänzung sein, ersetzen aber keinen Notruf bei unmittelbarer Gefährdung.

Gut zu wissen: Die Schweizer Opferhilfe steht nicht nur Menschen zur Verfügung, die unmittelbar von einer Straftat betroffen sind. Auch Angehörige und nahestehende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Beratung und Unterstützung erhalten. Die Beratungsstellen informieren über mögliche Ansprüche, Soforthilfe und weitere Massnahmen. Betroffene können eine anerkannte Opferberatungsstelle grundsätzlich unabhängig von ihrem Wohnkanton wählen.

Praktischer Tipp: Speichern Sie wichtige Telefonnummern im Mobiltelefon: 117 für die Polizei, 144 für medizinische Notfälle, 142 für die Opferhilfe, 143 für die Dargebotene Hand und 147 für Kinder und Jugendliche. Wer diese Angebote kennt, findet in einer belastenden Situation leichter die passende Anlaufstelle. Auch für Angehörige kann es hilfreich sein, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Weitere Informationen: Hinweise zu Sicherheit, Gewaltprävention und Beratungsangeboten finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion; fachliche Grundlagen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für Justiz (BJ), Opferhilfe Schweiz, Die Dargebotene Hand und Pro Juventute.

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