Nach Zusammenstoss zweier Autos: Wagen rollt über Hecken und landet auf Bahngleis

(Rorschach SG). Am frühen Mittwochabend (04.11.2026) ist es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Autos gekommen.

Eines der Autos wurde durch die Kollision abgewiesen, fuhr über angrenzendes Wiesland und kam auf einem Bahngleis zum Stillstand. Die beiden Autofahrenden sowie ein Mitfahrer blieben unverletzt. Es entstand Sachschaden von mehreren zehntausend Franken.

Polizei.news | Kanton St.Gallen | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Kollision zwischen zwei Personenwagen.
  • Ort: Hauptstrasse in Rorschach, Kanton St.Gallen.
  • Datum: Mittwoch, 4. November 2026.
  • Uhrzeit: Kurz nach 17.45 Uhr.
  • Beteiligte: Zwei Autofahrende im Alter von 35 und 56 Jahren sowie ein 65-jähriger Mitfahrer.
  • Ausgangslage: Ein Auto fuhr auf der Hauptstrasse, das andere wollte eine Parkgarage verlassen.
  • Kollision: Auto des 35-Jährigen prallte gegen die linke Seite des anderen Fahrzeugs.
  • Unfallfolgen: Auto der 56-Jährigen fuhr über zwei Hecken und Wiesland auf ein Bahngleis.
  • Verletzte: Keine.
  • Sachschaden: Mehrere zehntausend Franken.
  • Fahrzeuge: Beide Autos mussten abgeschleppt werden.
  • Verkehr: Verkehrsbehinderungen und Rückstau.

Kurz nach 17:45 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Verkehrsunfall auf der Hauptstrasse. Dabei sei eines der beteiligten Autos auf einem Bahngleis zum Stillstand gekommen. Zuvor war ein 35-jähriger Mann mit seinem Auto auf der Hauptstrasse von Rorschach in Richtung Thal unterwegs.

Gleichzeitig beabsichtigte eine 56-jährige Frau, mit ihrem Auto aus einer an die Hauptstrasse angrenzenden Parkgarage zu fahren. In ihrem Auto befand sich ein 65-jähriger Mitfahrer. Auf der Hauptstrasse kam es zur Kollision zwischen den beiden Autos. Dabei prallte das Auto des 35-Jährigen gegen die linke Seite des Autos der 56-Jährigen.



Danach wurde das Auto der 56-Jährigen leicht abgewiesen, fuhr über eine Hecke auf angrenzendes Wiesland, überquerte anschliessend eine weitere Hecke und kam auf dem dahinterliegenden Bahngleis zum Stillstand.

Die 56-jährige Autofahrerin, ihr 65-jähriger Mitfahrer sowie der 35-jährige Autofahrer blieben unverletzt. Beide Autos waren nicht mehr fahrbar und mussten abgeschleppt werden. Es kam zu Verkehrsbehinderungen und Rückstau. An den beiden Autos entstand Sachschaden von mehreren zehntausend Franken.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Sicherheit im Gleisbereich

Auto auf Bahngleis: So verhalten Sie sich bei einer Panne oder Gefahr im Gleisbereich richtig

Bahngleise sind besonders gefährliche Bereiche des Verkehrsnetzes. Züge können weder ausweichen noch innerhalb weniger Meter anhalten. Gerät ein Fahrzeug auf eine Gleisanlage oder bleibt es auf einem Bahnübergang stehen, kann deshalb jede Sekunde entscheidend sein. Auch wenn weit und breit kein Zug zu sehen ist, muss jederzeit mit Schienenverkehr gerechnet werden. Die wichtigsten Sicherheitsregeln helfen, im Notfall rasch und besonnen zu handeln.

1. Fahrzeug auf einem Gleis: Sofort in Sicherheit bringen

Bleibt ein Auto auf einem Bahngleis stehen und lässt es sich nicht unverzüglich und gefahrlos entfernen, müssen die Insassen das Fahrzeug sofort verlassen. Bringen Sie sich in ausreichende Entfernung vom Gleisbereich und achten Sie dabei auf weitere Gleise und herannahende Züge. Versuchen Sie nicht, ein beschädigtes Fahrzeug mit eigener Kraft wegzuschieben, wenn dadurch eine Gefahr besteht. Auch persönliche Gegenstände sollten nicht aus einem Fahrzeug geholt werden, wenn dafür wertvolle Zeit verloren geht. Die Sicherheit von Menschen hat immer Vorrang vor dem Fahrzeug.

2. Polizei alarmieren und genaue Position durchgeben

Bei einem Fahrzeug auf einer Gleisanlage muss unverzüglich Hilfe alarmiert werden. Die Polizei ist in der Schweiz unter 117 erreichbar, alternativ kann die allgemeine Notrufnummer 112 gewählt werden. Schildern Sie deutlich, dass ein Fahrzeug auf einem Bahngleis steht und Zugverkehr gefährdet sein könnte. Nennen Sie den genauen Standort, einen nahegelegenen Bahnübergang oder andere erkennbare Orientierungspunkte. Die zuständigen Stellen können dann die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen mit dem Bahnunternehmen koordinieren. Gehen Sie nicht selbst entlang der Gleise, um einen Zug anzuhalten.

3. Ein Zug braucht einen wesentlich längeren Bremsweg als ein Auto

Züge sind schwer und können mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sein. Ihr Bremsweg ist deshalb erheblich länger als jener eines Personenwagens. Bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h kann ein Zug laut SBB selbst bei einer Notbremsung bis zu einem Kilometer benötigen, um zum Stillstand zu kommen. Ein Lokführer oder eine Lokführerin kann einem Hindernis auf dem Gleis zudem nicht ausweichen. Gerade deshalb ist es gefährlich, darauf zu vertrauen, dass ein Zug vor einem stehenden Fahrzeug noch rechtzeitig bremsen kann.

4. An Bahnübergängen niemals bei Rotlicht weiterfahren

An Bahnübergängen gelten klare Regeln. Rote Blinklichter, akustische Warnsignale oder sich schliessende Schranken bedeuten, dass der Übergang nicht mehr befahren werden darf. Fahrzeuglenkende müssen rechtzeitig anhalten und warten, bis der Übergang wieder freigegeben ist. Auch bei stockendem Verkehr darf ein Bahnübergang nur befahren werden, wenn auf der anderen Seite genügend Platz vorhanden ist, um ihn vollständig zu verlassen. Besonders gefährlich ist es, auf einem Gleis stehen zu bleiben, weil sich vor dem Fahrzeug ein Stau gebildet hat.

5. Zwischen Bahnschranken eingeschlossen: Weiterfahren statt warten

Gerät ein fahrbereites Auto zwischen sich schliessende oder bereits geschlossene Schranken, ist die Situation besonders gefährlich. Die SBB empfiehlt in diesem Fall ausdrücklich, den Bahnübergang sofort zu verlassen und nötigenfalls die Schranke mit dem Fahrzeug zu durchbrechen. Bahnschranken verfügen für solche Notfälle über eine vorgesehene Sollbruchstelle. Wer dagegen anhält und auf das Öffnen der Schranken wartet, riskiert einen Zusammenstoss mit einem Zug. Lässt sich das Fahrzeug nicht bewegen, müssen alle Insassen es unverzüglich verlassen, sich in Sicherheit bringen und die Polizei alarmieren.

6. Vorsicht vor Fahrleitungen und elektrischen Anlagen

Viele Schweizer Bahnstrecken sind elektrifiziert. Die Fahrleitungen führen lebensgefährliche Hochspannung. Bereits die Annäherung an spannungsführende Teile kann unter bestimmten Umständen gefährlich sein. Deshalb dürfen beschädigte Fahrleitungen, Masten und andere elektrische Bahnanlagen keinesfalls berührt werden. Besondere Vorsicht gilt, wenn nach einem Unfall Leitungen herunterhängen oder auf einem Fahrzeug liegen. In solchen Fällen muss die Gefahrenstelle weiträumig gemieden und die Polizei informiert werden. Betroffene sollten den Anweisungen der Einsatzkräfte folgen.

7. Fahrzeugbergung nur nach Sicherung des Gleisbereichs

Ein beschädigtes Fahrzeug auf einer Gleisanlage darf nicht einfach von Privatpersonen geborgen werden. Vor einer Bergung müssen die zuständigen Stellen die Gefahren beurteilen und die erforderlichen Sicherungsmassnahmen treffen. Je nach Situation kann dazu auch gehören, den Zugverkehr zu unterbrechen oder elektrische Anlagen zu sichern. Erst danach können geeignete Bergungsfahrzeuge eingesetzt werden. Auch wenn ein Auto scheinbar leicht zugänglich ist, besteht ohne entsprechende Freigabe ein erhebliches Risiko für Helfende und andere Personen im Gleisbereich.

Gut zu wissen: Züge fahren nicht ausschliesslich nach dem öffentlich bekannten Fahrplan. Auch Güterzüge, Dienstfahrten und ausserplanmässige Bewegungen können eine Strecke befahren. Deshalb ist ein Gleis niemals allein deshalb sicher, weil gerade kein Zug sichtbar oder hörbar ist. Das Betreten von Bahnanlagen ist ausserhalb der dafür vorgesehenen Bereiche grundsätzlich verboten. Sichere Übergänge, Unterführungen und Passerellen müssen auch dann benutzt werden, wenn eine Abkürzung über die Schienen verlockend erscheint.

Praktischer Tipp: Prägen Sie sich für Fahrten über Bahnübergänge eine einfache Regel ein: Erst weiterfahren, wenn der gesamte Übergang frei ist und auf der gegenüberliegenden Seite genügend Platz für das Fahrzeug besteht. Bleiben Sie bei Stau vor dem Übergang stehen. Wenn das Auto unerwartet auf den Schienen liegen bleibt, versuchen Sie nicht, es unter Zeitdruck zu reparieren. Verlassen Sie den Gefahrenbereich und alarmieren Sie sofort die Polizei.

Weitere Informationen: Meldungen und Hintergrundberichte zum Bahnverkehr sowie zur Sicherheit auf Schweizer Strassen finden Sie bei Schienenverkehr.ch und auf Verkehrsmeldungen Schweiz.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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