Chur GR: Vortritt für Einsatzfahrzeuge – mit Rücksicht und angepasster Geschwindigkeit

Bei Betätigung des Blaulichts und des Wechselklanghorns sind Blaulichtorganisationen vortrittsberechtigt.

Trotzdem muss die Fahrweise den Verhältnissen angepasst und Vorsicht gewahrt werden, da nicht immer alle Verkehrsteilnehmenden die Signale wahrnehmen.

Die Kantonspolizei Graubünden erinnert alle Einsatzkräfte daran, dass trotz Sondersignal eine umsichtige und verantwortungsbewusste Fahrweise notwendig ist.

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat oberste Priorität – auch im Einsatz.

 

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden

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