Telefonbetrug vereitelt: Polizei nimmt Geldabholer bei Übergabe auf frischer Tat fest

(Stettfurt TG). Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau haben am Dienstag in Stettfurt einen Mann in flagranti bei einer Geldübergabe im Rahmen eines Telefonbetrugs festgenommen.

Er wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Delikt: Telefonbetrug
  • Betroffene: 62-jährige Frau
  • Masche: Angeblicher Banksicherheitsdienst
  • Polizeieinsatz: Festnahme direkt bei der Geldübergabe
  • Beschuldigter: 28-jähriger Mann
  • Verfahren: Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Bischofszell

Gegen 11.30 Uhr erhielt die Kantonspolizei Thurgau einen Hinweis, wonach in Stettfurt eine 62-jährige Frau einem angeblichen Banksicherheitsdienst Geld übergeben wolle. Die Einsatzkräfte begaben sich umgehend nach Stettfurt und konnten einen Geldabholer in flagranti bei der Geldübergabe festnehmen.

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat gegen den 28-jährigen Serben eine Strafuntersuchung eröffnet.

Bitte sensibilisieren Sie Personen in Ihrem Umfeld

☎️ So schützen Sie sich vor Telefonbetrug

Mit diesen einfachen Regeln können Sie sich und Personen in Ihrem Umfeld besser vor Telefonbetrug schützen:

💰 Niemals Geld oder Wertsachen übergeben

Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. Echte Bankmitarbeitende oder Polizistinnen und Polizisten verlangen niemals die Übergabe von Geld oder Wertsachen.

📞 Gespräch beenden und selbst zurückrufen

Beenden Sie das Gespräch. Rufen Sie Ihre Bankfiliale oder die Notrufnummer 117 an. Erklären Sie die Situation und fragen Sie, ob tatsächlich Mitarbeitende der Bank respektive der Polizei angerufen haben.

⚠️ Angezeigte Telefonnummer nicht blind vertrauen

Lassen Sie sich nicht durch Telefonnummern auf Ihrem Telefondisplay in die Irre führen. Es ist technisch einfach möglich, die Nummer des Anrufenden zu verändern.

📖 Telefonbucheintrag überprüfen

Im Telefonbuch ist vielfach der volle Name der Geschädigten zu finden. Überlegen Sie, ob für Sie auch eine Abkürzung, beispielsweise „E. Muster“ anstatt „Elisabeth Muster“, möglich wäre oder lassen Sie den Eintrag ganz löschen.

Mehr Präventionstipps: www.cyberpolice.ch 

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau

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