Streit in Wohnung eskaliert – Mann mit Messer verletzt, 61-Jähriger festgenommen

(Landschlacht TG). Bei einer Auseinandersetzung in Landschlacht wurde in der Nacht auf Mittwoch ein Mann mittelschwer verletzt.

Ein Beteiligter wurde festgenommen und inhaftiert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Nacht auf Mittwoch, kurz nach 3.45 Uhr
  • Ort: Wohnung an der Schulstrasse
  • Vorfall: Auseinandersetzung zwischen zwei Männern
  • Verletzter: 55-jähriger Schweizer, mittelschwer verletzt
  • Tatwaffe: Messer
  • Festgenommen: 61-jähriger Schweizer
  • Folge: Festnahme und Inhaftierung
  • Ermittlungen: Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen

Auseinandersetzung in einer Wohnung

Kurz nach 3.45 Uhr wurden der Kantonalen Notrufzentrale Nachbarschaftsstreitigkeiten in einer Wohnung an der Schulstrasse gemeldet. Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Thurgau kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Dabei wurde ein 55-jähriger Schweizer mit einem Messer mittelschwer verletzt. Er wurde durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht.

61-Jähriger festgenommen und inhaftiert

Ein 61-jähriger Schweizer wurde vor Ort festgenommen und inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat eine Strafuntersuchung eröffnet. Der genaue Hergang wird durch die Kantonspolizei Thurgau abgeklärt.


📘 Was bedeutet es, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet?

Eine eröffnete Strafuntersuchung bedeutet noch keine Verurteilung. Nach der Schweizerischen Strafprozessordnung eröffnet die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung unter anderem dann, wenn aufgrund der bisherigen Informationen ein hinreichender Tatverdacht besteht.

In dieser Phase werden der Sachverhalt tatsächlich und rechtlich abgeklärt und Beweise erhoben. Dazu können beispielsweise Einvernahmen, Spurenauswertungen oder weitere Ermittlungsaufträge an die Polizei gehören.

Am Ende der Untersuchung entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie einen Strafbefehl erlässt, Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.


 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © D-Keine/iStock.com

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