Darum sind Zebrastreifen gelb: Polizei verrät die überraschende Schweizer Geschichte

(Kanton SG). Woher kommt eigentlich das Gelb beim Zebrastreifen? 

Letzte Woche haben wir auf die Anfänge der polizeilichen Verkehrsinstruktion zurückgeblickt. Heute widmen wir uns einem der wohl auffälligsten Accessoires der Verkehrssicherheit, dem gelben Zebrastreifen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Thema: Die Geschichte der gelben Fussgängerstreifen in der Schweiz.
  • Herausgeber: Kantonspolizei St.Gallen.
  • Anlass: Historischer Rückblick auf Facebook.
  • Frühe Übergänge: Zwei Linien oder Eisennägel im Asphalt.
  • 1932: Fussgängerstreifen werden im Schweizer Verkehrsrecht berücksichtigt.
  • 1936: Der Bundesrat empfiehlt die Farbe Gelb.
  • Vorbild: Die gelbe Signalisation der Schweizer Wanderwege.
  • 1948: Der erste gelbe Zebrastreifen der Schweiz wird in Basel aufgemalt.
  • 1962: Gesetzliche Verankerung des Vortrittsrechts laut Polizeirückblick.
  • 1963: Verbindliche Festlegung der gelben Streifenform.
  • Besonderheit: Die Schweiz verwendet gelbe statt der in vielen anderen Ländern üblichen weissen Fussgängerstreifen.
  • Bildmaterial: Polizeiarchiv der Kantonspolizei St.Gallen.

Als immer mehr Autos unterwegs waren, wurde das Überqueren der Strasse für alle, die zu Fuss gingen, deutlich gefährlicher. Fussgängerstreifen sollten Abhilfe schaffen. Anfangs sahen sie allerdings noch ganz anders aus. Den Übergang markierten zwei einfache Linien oder sogar Eisennägel im Asphalt.

1932 fanden Fussgängerstreifen ihren Platz im Schweizer Verkehrsrecht. Fahrzeuglenkende mussten vor solchen Übergängen ihre Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls anhalten, damit Personen, die sich bereits darauf befanden, die Strasse ungehindert überqueren konnten.

1936 empfahl der Bundesrat die Farbe Gelb. Die Inspiration soll von den Schweizer Wanderwegen stammen, die bereits zuvor auf Gelb gesetzt hatten.

1948 wurde in Basel der erste gelbe Zebrastreifen der Schweiz aufgemalt. Und damit zurück zur Mode: Wenige Monate zuvor hatte die Zeitung „Die Tat“ über die neuartigen Fussgängerstreifen in Paris gespottet. Dort galten sie als „dernier cri“, als letzter Schrei der Strassenmode.

Doch die vermeintliche Modeerscheinung setzte sich durch. 1962 wurde der Vortritt der Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen gesetzlich verankert. 1963 folgte die verbindliche Festlegung der gelben Streifenform.

Ist euch die Gemeinsamkeit zwischen gelben Wanderwegweisern und gelben Zebrastreifen schon einmal aufgefallen?

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Polizeiarchiv Kantonspolizei St.Gallen


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Gelbe Zebrastreifen: Geschichte und wichtige Regeln

In der Schweiz gehören gelbe Fussgängerstreifen seit Jahrzehnten zum Strassenbild. Ihre Farbe ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Entwicklung, die in den 1930er-Jahren begann. Die auffälligen Markierungen sollen Fussgängerinnen und Fussgängern eine sichere Querung ermöglichen und Fahrzeuglenkende auf mögliche Konflikte aufmerksam machen. Doch auch heute kommt es an Fussgängerstreifen zu schweren Unfällen. Deshalb sind neben gut sichtbaren Markierungen vor allem das richtige Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme entscheidend.

1. Warum gerade Gelb?

Die Schweizer Wanderwege verwendeten bereits ab 1934 Gelb für ihre Signalisation. Zwei Jahre später empfahl der Bundesrat diese Farbe auch für Strassenübergänge. Gelb sollte die Markierungen auffällig und gut erkennbar machen. Zunächst bestanden unterschiedliche Formen und Muster nebeneinander. Erst später setzte sich die heute bekannte Gestaltung mit mehreren breiten Streifen durch. 1948 führte Basel als erste Schweizer Stadt einen solchen gelben Zebrastreifen ein. 1963 wurde die gelbe Markierung in der Strassensignalisation verbindlich festgelegt.

2. Wann haben Fussgänger Vortritt?

Auf Fussgängerstreifen haben Menschen, die zu Fuss unterwegs sind, gegenüber dem allgemeinen Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vortritt. Das gilt auch, wenn sie ihre Absicht, die Fahrbahn zu überqueren, klar erkennbar machen. Fahrzeuglenkende müssen deshalb besonders vorsichtig fahren, ihre Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren und nötigenfalls anhalten. Das Vortrittsrecht darf jedoch nicht erzwungen werden. Fussgängerinnen und Fussgänger müssen sich vor dem Betreten der Fahrbahn vergewissern, dass sie diese sicher überqueren können. Besondere Regeln gelten unter anderem gegenüber Trams.

3. Blickkontakt kann Missverständnisse verhindern

Wer einen Fussgängerstreifen überqueren möchte, sollte sich deutlich sichtbar am Strassenrand positionieren und den Verkehr beobachten. Wo möglich, kann Blickkontakt mit Fahrzeuglenkenden helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Entscheidend ist jedoch, ob die Fahrzeuge tatsächlich rechtzeitig anhalten können. Besonders bei mehreren Fahrstreifen muss darauf geachtet werden, dass nicht nur das erste Fahrzeug stoppt. Wer sich ausschliesslich auf das eigene Vortrittsrecht verlässt, kann sich unnötig gefährden.

4. Kinder benötigen besondere Aufmerksamkeit

Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen häufig noch nicht so zuverlässig einschätzen wie Erwachsene. Sie reagieren zudem manchmal spontan. Deshalb sollten Fahrzeuglenkende besonders vorsichtig fahren, wenn sich Kinder in der Nähe eines Fussgängerstreifens aufhalten. Eltern und andere Betreuungspersonen können das sichere Überqueren gemeinsam mit Kindern üben. Die bekannte Regel „Warte, luege, lose, laufe“ vermittelt dabei wichtige Grundlagen. Kinder sollten lernen, erst loszugehen, wenn sie sicher sind, dass die Fahrbahn gefahrlos überquert werden kann.

5. Auf keinen Fall vor dem Fussgängerstreifen überholen

Besonders gefährlich ist es, wenn ein Fahrzeug vor einem Fussgängerstreifen abbremst oder anhält und ein nachfolgendes Fahrzeug daran vorbeifährt. Hinter dem ersten Auto kann sich eine querende Person befinden, die aus der Sicht des zweiten Fahrzeuglenkers verdeckt ist. Deshalb dürfen Fahrzeuge, die vor einem Fussgängerstreifen anhalten, um Personen den Vortritt zu lassen, nicht überholt werden. Wer sich einem Fussgängerstreifen nähert, sollte stets damit rechnen, dass andere Fahrzeuge wegen Fussgängern bremsen müssen.

6. Was gilt bei einem Fussgängerstreifen mit Mittelinsel?

Bei Fussgängerstreifen mit einer Mittelinsel werden die beiden Fahrbahnhälften verkehrsrechtlich grundsätzlich als getrennte Übergänge betrachtet. Wer die erste Hälfte überquert hat, sollte deshalb auf der Mittelinsel erneut den Verkehr prüfen, bevor die zweite Fahrbahnhälfte betreten wird. Das gilt insbesondere bei starkem Verkehr oder unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten. Fahrzeuglenkende müssen ihrerseits darauf achten, ob Personen die Fahrbahn überqueren wollen, und ihnen den vorgeschriebenen Vortritt gewähren.

Gut zu wissen: Die gelben Fussgängerstreifen sind eine Schweizer Besonderheit. Während in vielen Ländern weisse Streifen üblich sind, wurde die gelbe Gestaltung hierzulande bewusst übernommen. Eine gut erkennbare Markierung allein garantiert jedoch keine sichere Querung. Entscheidend bleiben die Übersichtlichkeit des Übergangs, angemessene Geschwindigkeiten und das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden.

Praktischer Tipp: Wer zu Fuss unterwegs ist, sollte vor dem Überqueren kurz stehen bleiben, den Verkehr aus beiden Richtungen beobachten und erst losgehen, wenn die Querung sicher möglich ist. Autofahrende sollten sich Fussgängerstreifen mit reduzierter Geschwindigkeit nähern und besonders auf Kinder sowie ältere Menschen achten. Bei Dunkelheit können helle Kleidung und reflektierende Elemente die Sichtbarkeit zusätzlich verbessern.

Weitere Informationen: Wissenswertes zur Verkehrssicherheit, zu Fussgängerstreifen und zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmender finden Sie bei Polizeinews Prävention und auf Schulanfang.ch.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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