Polizei.news Redaktion

Fide Canem: Katzen- und Hundezubehör und mehr in Rikon ZH

Manchmal fühlt sich das Leben mit Hund anders an, als man es sich gewünscht hat. Statt Harmonie bestimmen Stress, Unsicherheit oder Überforderung den Alltag – beim Spaziergang, zu Hause oder im Kontakt mit anderen Hunden. Doch genau dort beginnt Veränderung: wenn Sie bereit sind, alte Muster zu hinterfragen und gemeinsam mit Ihrem Vierbeiner neue Wege zu gehen. Fide Canem begleitet Sie auf diesem Weg – mit Erfahrung, einem feinen Gespür für die Hund-Mensch-Beziehung und der Überzeugung, dass Vertrauen die Basis für jede Veränderung ist. In Rikon im Tösstal bietet Hannes Preiml ein umfassendes Angebot für Hundehalterinnen und -halter, die mehr suchen als Standardlösungen. Als erfahrener Hundetrainer mit Schwerpunkt auf herausforderndem Verhalten begleitet er Mensch und Hund mit Fachwissen, Geduld und einem klaren Blick für das Wesentliche. Ob gezieltes Training für aggressive, ängstliche oder unsichere Hunde, liebevolle Betreuung in der Ferienzeit oder durchdachter Tierbedarf im eigenen Laden: Bei Fide Canem steht immer der einzelne Hund mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt.

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Verkehrssicherheit beginnt bei Erwachsenen – Verantwortung für Kinder im Strassenverkehr

Kinder sind neugierig, spontan und voller Bewegungsdrang – Eigenschaften, die im Strassenverkehr schnell zur Gefahr werden können. Sie sind keine kleinen Erwachsenen, sondern lernen erst mit der Zeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Umso wichtiger ist es, dass Erwachsene ihre Verantwortung wahrnehmen. Sichere Strassen für Kinder entstehen vor allem durch vorausschauendes Verhalten der Erwachsenen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, warum Vorbildverhalten, Rücksicht und Achtsamkeit entscheidend sind und wie Erwachsene im Alltag konkret zur Sicherheit von Kindern auf Schweizer Strassen beitragen können.

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Appenzell I.Rh. AI: Bäume und Hecken entlang von Strassen bis 6. November schneiden

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von an Strassen angrenzenden Grundstücken werden angehalten, Bäume, Hecken und Sträucher auf ihrem Grund bis 6. November 2025 zurückzuschneiden. Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz vom 26. April 1998 (StrG, GS 725.00) und auf Art. 21 der Strassenverordnung vom 30. November 1998 (StrV, GS 725.010) sind entsprechende Massnahmen erforderlich.

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