Kanton St.Gallen: Kein böses Erwachen nach Halloween

Wenn in der Nacht zum Mittwoch (01.11.2023) wieder Zombies, Hexen, Mumien oder sonst gruselige Erscheinungen durch die Strassen ziehen und „Süsses oder Saures“ rufen, ist wieder Halloween.

Was den einen die «Allerheiligste Nacht» ist, sagt anderen aufgrund der jungen Geschichte in der Schweiz weniger.

Bei allen gleichermassen für Verärgerung sorgen allerdings verschmutzte oder beschädigte Hauswände, -türen, Briefkästen oder Fahrzeuge. Wie in vergangenen Jahren hat die Kantonspolizei St.Gallen deshalb Shops angeschrieben, um beim Verkauf von Eiern, Mehl, Rasierschaum oder anderen klebrigen Mitteln an Jugendliche zurückhaltend zu sein.

Halloween hat sich in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil des Jahreskalenders entwickelt. Doch über die zahlreichen Kinder und Jugendliche, die mit gruseligen Kostümen Nachts umherziehen und Süssigkeiten sammeln, freuen sich nicht alle. Besonders für Verärgerung und Unmut sorgen aber jene, welche Halloween zum Verschmutzen oder sogar Beschädigen von Hauswänden, -Türen oder Fahrzeugen ausnützen. Diese machen sich überdies strafbar.

Um sowohl allen Bürgerinnen und Bürgern zuhause als auch allen Feiernden ein böses Erwachen möglichst zu ersparen, setzt die Kantonspolizei St.Gallen bei Halloween seit Jahren auf eine frühzeitige Prävention sowie vermehrte Patrouillentätigkeit in der Halloween-Nacht.

Bereits im Vorfeld wurden Shop-Betreiberinnen und -betreiber im Kanton St.Gallen angeschrieben und gebeten, mit dem Verkauf gewisser Artikel an Jugendliche und junge Erwachsene zurückhaltend zu sein. Ebenso wurden Eltern von Oberstufenschülerinnen und -schülern angeschrieben, die Konsequenzen des Handelns mit den Jugendlichen zu besprechen.

Die Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen werden auch in Zivil unterwegs sein und Kontrollen von Halloween-Gruppierungen machen. Wie in den Jahren zuvor werden Gegenstände, die für Sachbeschädigungen eingesetzt werden können, sowie gefährliche Gegenstände und gewisse Maskierungen eingezogen. Sie können, sofern sie nicht verboten sind, nach der Halloween-Nacht wieder abgeholt werden.

Die Kantonspolizei St.Gallen dankt allen für die Unterstützung und wünscht allen Feiernden ein schaurig-schönes Halloween-Fest.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen