31 Januar 2024

Kanton Graubünden: Sirenentests Mittwoch 7. Februar 2024

Am Mittwoch, 7. Februar 2024, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests „Allgemeiner Alarm“ um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der „Wasseralarm“ um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.

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Kanton GR: Strassenbauprogramm 2025–2028 verabschiedet

Die Regierung hat den Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2025–2028 zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Der 5. Bericht enthält eine Auflistung der konkret vorgesehenen Projekte für die Jahre 2025–2028. Dies in Abstimmung mit dem entsprechenden Regierungsprogramm und unter Berücksichtigung der im Finanzplan vorgesehenen Mittel. Ausserdem bietet das neue Strassenbauprogramm eine Vertiefung zu aktuellen Themen wie den Agglomerationsprogrammen und dem Langsamverkehr.

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TCS-Studie - Mehrheit der Autofahrer ärgert sich über das Blendlicht anderer Fahrzeuge

Blendung ist ein häufiges Problem im Strassenverkehr, das die Sehleistung und die Fahrsicherheit beeinträchtigen kann. Eine Erhebung des TCS stellt fest, dass das Blenden durch andere Autos von einer Mehrheit der Fahrerinnen und Fahrer als störend empfunden wird. Mehr als ein Drittel der Befragten hält es für wichtig, dass entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.

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Falsche Serafe-Rechnung flattert ins Haus

Verschiedene Personen haben in den letzten Tagen eine vermeintliche Rechnung der Serafe erhalten. Die Betrüger haben hierfür eine täuschend echt nachgemachte Rechnung unter dem leicht veränderten Firmennamen "Searfe" versendet.

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Piz Cengalo GR: Staatsanwaltschaft setzt Strafverfahren fort

Im Zusammenhang mit dem Bergsturz am Piz Cengalo im Jahr 2017 setzt die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren fort. Das Verfahren richtet sich gegen zwei Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung sowie eine Person, die im Auftrag des Kantons Graubünden tätig war. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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