Kanton St.Gallen: Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Die polizeiliche Kriminalstatistik des Kantons St.Gallen für das Jahr 2023 liegt vor.

Im Jahr 2023 wurden über sieben Prozent mehr Straftaten erfasst als noch im Vorjahr.

Ein hoher Anstieg musste einmal mehr bei den Cyberdelikten verzeichnet werden. Seit der Erfassung von Cyberphänomenen im Rahmen der Kriminalstatistik haben sich die Zahlen fast verdoppelt. Dieser Anstieg erfordert Massnahmen. Eine der Massnahmen ist eine Prioritätensetzung auf Fälle, wo Aussicht auf Ermittlungs-Erfolg besteht – also auf in der Schweiz wohnhafte Täterschaften, serielle Zusammenhänge bei Massendelikten und schwere Tatbestände.

Die wichtigsten Erkenntnisse der polizeilichen Kriminalstatistik 2023 können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die Kriminalität ist 2023 gesamthaft um sieben Prozent auf Total 30’214 Delikte gestiegen.
  • Die Anzahl Delikte gegen das Strafgesetzbuch hat dabei um zwölf Prozent zugenommen.
  • Der Anstieg der Kriminalität betrifft sämtliche Regionen des Kantons St.Gallen.
  • Die Aufklärungsquote über sämtliche 30’214 Delikte liegt bei rund 57 Prozent und somit vier Prozent tiefer als im Vorjahr. Sämtliche statistisch erfassten vollendeten Tötungsdelikte des Jahres 2023 sind polizeilich gesehen geklärt.
  • Während die schweren Gewaltdelikten (Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen (gleich wie Vorjahr), Vergewaltigungen) und die Sexualdelikte abgenommen haben, sind die Vermögensdelikte weiter im Vormarsch.
  • Die vollendeten und versuchten Tötungsdelikte sind mit 13 Fällen gleich geblieben wie im Jahr 2022.
  • Es mussten weniger Straftaten gegen Leib und Leben bearbeitet werden. Es ist eine Reduktion um sieben Prozent zu verzeichnen.
  • Die Sexualdelikte haben von 565 auf 414 um 27 Prozent markant abgenommen.
  • Die Fälle von Gewalt und Drohungen gegen Beamte haben um 42 Prozent auf 233 zugenommen.
  • Einmal mehr sind die Cyberdelikte stark angestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2022 haben die Delikte um 16 Prozent auf 2’575 zugenommen. Der grösste Teil der Cyberdelikte umfasst die Cyber-Vermögenskriminalität (83 Prozent).
  • Die Zahl der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozent gesunken, bei einer Gesamtzahl von 2’898 Fällen.

In den letzten Jahren ist die Kantonspolizei St.Gallen mit einer explodierenden Zahl von Cyberdelikten konfrontiert. Entsprechend fokussiert sich die Kantonspolizei St.Gallen nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen, insbesondere bei der Bearbeitung von Cyber-Betrügereien, vermehrt auf erfolgsversprechende Fälle. Grund dafür ist die Tatsache, dass bei vielen dieser Delikte eine Aufklärung unter anderen wegen der Spurenlage und der Internationalität der Taten schwierig bis unmöglich ist.

Der Leiter Kriminalpolizei der Kantonspolizei St.Gallen, Stefan Kühne, führt dazu aus: „Die Cyberdelikte schreien förmlich nach Massnahmen. Diese sind vielfältig vorhanden, jedoch unterschiedlich speditiv umzusetzen. Man könnte mehr Personal für die Bekämpfung der Cyberkriminalität einsetzen (auch um solche Delikte zu verhindern) oder auch noch mehr auf effiziente Datenauswertungs-Systeme setzen. Diese beiden Massnahmen erfordern aber politisches Engagement – die Finanzierung zusätzlicher Ressourcen oder die Schaffung griffiger Rechtsgrundlagen, um Datenschutz- oder andere rechtliche Fragestellungen zu vermeiden. Der Polizei bleibt die erwähnte Priorisierung: wir setzen unsere Ressourcen dort ein, wo eine schwere Rechtsgutverletzung vorliegt und der Ermittlungserfolg wahrscheinlicher ist, statt Personal mit Fällen zu belasten, die von Vornherein keinen Erfolg versprechen.“ Angesprochen auf die Tragweite einer solchen Priorisierung erklärt Kühne: „Wir sehen uns im Cyberbereich oftmals mit Täterschaften konfrontiert, die aus dem Ausland operieren. In solchen Fällen sind wir auf sogenannte internationale Rechtshilfe angewiesen, da wir nicht selber direkt auf die Täterschaft zugehen können. Oftmals operieren die Täterschaften aus Ländern, die Rechtshilfe nur stark verzögert oder gar nicht gewähren. Das kostet uns wertvolle Zeit, die wir besser für Delikte einsetzen, bei denen die Rahmenbedingungen besser sind. Neben der Ermittlung in bereits begangenen Delikten wollen wir aber auch in Prävention investieren oder es der Täterschaft erschweren, überhaupt Opfer für betrügerische Machenschaften zu finden.“



Link zur Statistik / Ausführungen Leiter Kriminalpolizei

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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