Kanton GL verlängert befristete Anstellung einer ausserordentlichen Staatsanwältin

Der Regierungsrat verlängert die befristete Anstellung einer ausserordentlichen Staatsanwältin um weitere drei Monate.

Das befristete Arbeitsverhältnis der ausserordentlichen Staatsanwältin Adrienne Lieberherr endet am 30. April 2024.

Um die Bewältigung der hohen Anzahl pendenter Verfahren zu verbessern, bewilligt der Regierungsrat die Verlängerung ihrer befristeten Anstellung bis zum 31. Juli 2024.

Der Fokus soll dabei auf die Erledigung der bislang geführten und noch nicht abgeschlossenen Strafuntersuchungen gelegt werden.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus