Kanton Schaffhausen: Vorsicht Betrug! Angebliches Millionenerbe

Mit seriös wirkenden Briefen versuchen angebliche Rechtsanwälte aus dem Ausland Schaffhauserinnen und Schaffhauser von einem Erbe in Millionenhöhe zu überzeugen.

Wer auf diese Betrugsmasche eingeht, erhält kein Vermögen, sondern erleidet einen Schaden, der bis zum finanziellen Ruin führen kann. Am Donnerstag (27.06.2024) haben zwei ältere Herren im Kanton Schaffhausen solche Briefe erhalten und in der Folge – richtigerweise – Anzeige bei der Schaffhauser Polizei erstattet.

Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, einen steinreichen Erbonkel aus Amerika zu haben oder von einem Unbekannten als Alleinerbin eines Millionenvermögens eingesetzt zu werden? Diese heimliche Sehnsucht machen sich auch Betrüger zunutze. Am Donnerstag (27.06.2024) haben zwei ältere Herren im Kanton Schaffhausen entsprechende Briefe erhalten. Darin geben sich die Absender als Anwälte eines Verstorbenen aus Toronto (Kanada) aus.

Das Lockmittel dieser bekannten Betrugsmasche ist eine angebliche Millionenerbschaft, die so bald wie möglich angetreten werden müsse, da sonst das Geld an den Staat fallen würde. Sobald sich der vermeintliche Erbe einmal darauf einlässt, werden von ihm unter den verschiedensten Vorwänden immer neue Geldbeträge gefordert. Angefangen bei Verwaltungsgebühren von wenigen hundert Franken, gefolgt von noch zu entrichtenden Steuern von mehreren tausend Franken bis hin zu Gutachterkosten für völlig Abwegiges, wie z.B. ein vorgeschriebenes Antiterrorgutachten.

Solange die angeschriebene Person zahlt, finden die Betrüger immer neue Gründe, warum das Erbe noch nicht ausgezahlt werden kann. Die nicht enden wollenden Forderungen werden dabei oft mit offiziell aussehenden Dokumenten untermauert.

Mit der Millionenerbschaft vor Augen zahlen viele Opfer immer weiter, teilweise bis es ihnen finanziell nicht mehr möglich ist. Statt Millionärin ist man ruiniert. Häufig geben sich die Betrüger hierbei als real existierende Anwaltskanzleien aus. Bei einer Internetrecherche stellt man dann fest, dass es die Kanzlei unter der angegebenen Adresse tatsächlich gibt, was Vertrauen erweckt.

Die Schaffhauser Polizei rät zur äussersten Vorsicht bei solchen vermeintlichen Glücksbotschaften. Wenn etwas zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Entsprechende Briefe, Faxe, E-Mails etc. sollten ignoriert und am besten sofort entsorgt werden. Man sollte auch nicht aus Neugierde versuchsweise Kontakt aufnehmen. Die Täter sind psychologisch geschult. Es besteht die Gefahr, dass man sich doch in die Masche einspannen lässt. Auch sollte man niemals Geld überweisen oder Kontodaten herausgeben. Wer einmal hereingefallen ist, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und die Polizei verständigen.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Titelbild: Symbolbild © Schaffhauser Polizei

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