Stadt Arbon TG: Vollbrand in Mehrfamilienhaus – mehrere Wohnungen beschädigt
Am Sonntagmittag kam es in Arbon zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus. Verletzt wurde niemand, es entstand hoher Sachschaden.
Weiterlesen19. Oktober 2025
Am Sonntagmittag kam es in Arbon zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus. Verletzt wurde niemand, es entstand hoher Sachschaden.
WeiterlesenIn Speicher ist am Samstag, 18. Oktober 2025, eine unbekannte Täterschaft in zwei Wohnhäuser eingebrochen. Die Täterschaft entwendete Wertgegenstände und verursachte Sachschaden.
WeiterlesenIn der Zeit zwischen Freitagmorgen und Samstagmittag (18.10.2025), ist eine unbekannte Täterschaft in ein Einfamilienhaus am Mädliweg eingebrochen. Sie verschaffte sich durch ein Fenster gewaltsam Zutritt ins Haus und durchsuchte dieses.
WeiterlesenIn der Zeit zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen (19.10.2025), hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf fahrunfähige oder alkoholisierte Verkehrsteilnehmende angehalten. Zwei von ihnen hatten Verkehrsunfälle verursacht.
WeiterlesenAm Samstagnachmittag verunfallte in Klosters-Serneus ein Motorkarren. Der Lenker wurde verletzt. Ein 57-jähriger Lenker eines landwirtschaftlichen Motorkarrens befuhr um 16.00 Uhr den Pagrüegerweg von Serneus in Fahrtrichtung Saas.
WeiterlesenIm Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Galgenbucktunnel wird die Ortsdurchfahrt von Neuhausen am Rheinfall im Bereich Knoten Rheinhof / Klettgauerstrasse seit März 2025 saniert und aufgewertet. Ab Mittwoch, 23. Oktober 2025, wird der obere Bereich der Rheinfallstrasse für voraussichtlich acht Monate gesperrt.
WeiterlesenDas Amt für Wirtschaft und Arbeit Appenzell Ausserrhoden führte unter der Leitung des Arbeitsinspektorates vor wenigen Wochen gemeinsam mit Partnerbehörden eine Grosskontrolle in Kebab-Restaurants und Barbershops durch. Insgesamt wurden zehn Betriebe und 14 Personen kontrolliert.
WeiterlesenGrundeigentümerinnen und Grundeigentümer von an Strassen angrenzenden Grundstücken werden angehalten, Bäume, Hecken und Sträucher auf ihrem Grund bis 6. November 2025 zurückzuschneiden. Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz vom 26. April 1998 (StrG, GS 725.00) und auf Art. 21 der Strassenverordnung vom 30. November 1998 (StrV, GS 725.010) sind entsprechende Massnahmen erforderlich.
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