Ab dem 1. Februar gilt wieder die Vignettenpflicht auf allen Autobahnen der Schweiz.
Ob klassisch auf der Windschutzscheibe oder elektronisch direkt auf das Kontrollschild registriert – eine gültige Vignette ist Pflicht.
Im Verlauf des Donnerstags, 30. Januar 2025, gingen bei der Kantonspolizei in drei Fällen die Meldungen von Geschädigten ein, gemäss welchen unbekannte Täterschaft in der Nacht auf Donnerstag das jeweils öffentlich abgestellte, unverschlossene Fahrzeug öffnete und nach Deliktsgut durchsuchte.
Ein Fall ereignete sich in Niederurnen, alte Gasse, zwei Fälle in Oberurnen in der Adlerstrasse bzw. im Giessen. Die Kantonspolizeit geht davon aus, dass es sich bei den drei Fällen um die gleiche Täterschaft handelt.
Am Donnerstag, 30. Januar 2025, ca. 08.15 Uhr, ist auf der Strasse nach Filzbach Richtung Mollis beim Brämboden ein Traktor mit Tiefgängeranhänger infolge vereister Fahrbahn von der Strasse in den rechtsseitigen Abhang gerutscht.
Personen wurden keine verletzt.
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt.
Ein Allgemeiner Alarm für Katastrophen und Notfälle besteht aus zwei Sirenenalarmen im Abstand von circa vier Minuten.
Mit dem Vorwand einer ausstehenden Zahlung versuchen Cyberkriminelle, die Login- und Kreditkartendaten von Salt-Kunden zu erlangen. Die Betrugsmasche: Die Betrüger versenden E-Mails, die angeblich von Salt stammen, und behaupten darin, dass eine Zahlung noch nicht eingegangen sei.
Mit der Androhung einer möglichen Unterbrechung der abonnierten Services versuchen sie, Druck aufzubauen und die Empfänger dazu zu bewegen, den Link im E-Mail anzuklicken.
Jetzt pressiert’s. Ab Samstag muss die neue Autobahn-Vignette 2025 auf der Windschutzscheibe kleben oder digital unter www.e-vignette.ch gelöst sein.
Die elektronische Vignette wird nicht automatisch erneuert. Weiter empfiehlt der TCS, die offizielle Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit zu nutzen, da bei anderen Portalen zusätzliche, ungerechtfertigte Kosten verlangt werden.
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses in der Sonnenhofstrasse, Mollis, hat am Dienstag, 28. Januar 2025 festgestellt, dass in der Zeitspanne seit Ende Dezember 2024 eine unbekannte Täterschaft einen hohen Zaun seines Grundstücks überkletterte und anschliessend vergeblich versuchte, mit einem Flachwerkzeug die Waschküchentüre sowie die Hintertüre seines Einfamlilienhauses aufzubrechen.
Am Zaun sowie an den Türen entstand Sachschaden.
Ein eigentlich harmloses Foto auf Social Media – doch in den falschen Händen wird es zur Waffe. Die rasanten Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz (KI) ermöglichen es Cyberkriminellen, Bilder zu manipulieren und täuschend echte Deepfakes (echtwirkende, manipulierte Bilder oder Videos) zu erstellen.
Die Kantonspolizei St.Gallen hat die Dringlichkeit erkannt, auf diese neuen Gefahren aufmerksam zu machen. Für JEDE Person, welche Soziale Medien nutzt, ist es wichtig, die mögliche Tragweite des Teiles von Bildern und Videos im Internet zu verstehen. Ein bewusster Umgang sowie ein reflektiertes Verhalten in der digitalen Welt können dabei helfen, solche Gefahren zu minimieren. Nur wer die Risiken kennt, kann sich und andere wirksam schützen.
Ermittlungsverfahren gegen einen 35-jährigen Betäubungsmittelhändler abgeschlossen
Die Kantonspolizei Glarus hat kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen einen in Glarus wohnhaften 35-jährigen Betäubungsmittelhändler abgeschlossen.
Zwischen Samstag, 18.01.2025, 13:30 Uhr und Freitag, 24.01.2025, 12:10 Uhr, wurde in einen Lagerraum an der Landstrasse in Glarus eingebrochen.
Die unbekannte Täterschaft verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu der Räumlichkeit im Kellergeschoss des Gebäudes. Im Innern angelangt, entwendete die Täterschaft ein Portemonnaie mit einigen hundert Franken Bargeld sowie Wechselgeld aus dem Bürotisch. Anschliessend verliess die Täterschaft das Gebäude in unbekannte Richtung.
KI erleichtert unseren Alltag, doch sie birgt auch Risiken. In diesem Video zeigt die Kantonspolizei St.Gallen, wie einfach es ist, Fotos von Jugendlichen zu manipulieren, um sie zu erpressen.
Das unbedachte Teilen von Selfies oder persönlichen Inhalten kann fatale Folgen haben.
Heute Samstag, 25. Januar 2025, ca. 0800 Uhr, kam es auf der Autobahn A3, Höhe Bilten GL, zu einem Verkehrsunfall mit Sachschadenfolge.
Ein 59-jähriger Lenker war mit seinem Personenwagen auf der Autobahn A3 in Fahrtrichtung Chur mit ca. 80 km/h unterwegs.
Wer mit Guckloch oder ungenügender Rundumsicht mit dem Auto praktisch blind unterwegs ist, verhält sich gefährlich und riskiert Sanktionen.
Ein Einblick in die Bundesgerichtspraxis.
Erneut möchten wir die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Glarus aufmerksam machen, dass sich derzeit Kriminelle als Polizist oder als Staatsanwalt ausgeben um an ihr Geld und weitere Wertsachen von ahnungslosen Bürgerinnen und Bürger zu gelangen.
Die Täter bringen mit Lügengeschichten die Opfer dazu ihre Vermögenswerte abzuheben. Ein angeblicher Polizist würde dann die Geldbeträge abholen und in Sicherheit bringen.
In Zeiten allgemein unsicherer Wirtschafts- und Börsenlage ist es schwierig geworden, erworbenes Vermögen zu sichern, geschweige denn zu vermehren. Viele Anleger/innen suchen deshalb verstärkt nach stabilen (z. B. Gold, Immobilien) und neuartigen Anlageformen, die auch in Krisenzeiten hohe Rendite versprechen, wie z. B. Kryptowährungen.
Diese Situation wird gerne von Betrügern ausgenutzt, die sich als progressive Finanzdienstleister ausgeben und verunsicherte Kleinanleger zu Investitionen verleiten, bei denen sie nichts gewinnen, aber alles verlieren können.
Die Verordnung über das automatisierte Fahren tritt am 1. März 2025 in Kraft. Technologische Fortschritte können sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken, wenn die Technologie zuverlässig funktioniert und richtig eingesetzt wird.
Für die BFU ist es wichtig, dass diese Veränderungen insbesondere durch die Fahrausbildung eng begleitet werden – damit der Übergang zu stärker automatisierten Fahrzeugen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zugutekommt.